Um den Ausbau mit erneuerbaren Energien nach vorne zu bringen und um zumindest bei steuerlichen Aspekten (Kleinunternehmerregelung - Vorsteuerabzug) den Endkunden bei überbordenden Formalien zu entlasten, wurde am 16.12.22 im Jahresteuergesetz der Nullsteuersatz eingeführt. Konkret heißt es da:
(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.
Wie wir diesen Text interpretieren:
Adressat der Lieferung ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage. Indem Sie bestellen sind Sie also dieser Betreiber der Anlage.
In der Rechnung werden 0% Umsatzsteuer ausgewiesen bei der Bestellung bzw. Lieferung von Solarmodulen.
Erfolgt eine Bestellung von Solarmodulen einschließlich (in einem Auftrag) der für den Betrieb wesentlichen Komponenten wie z.B. der Wechselrichter und die erforderlichen Kabel unterliegen auch diese Komponenten dem 0-Steuersatz. Explizit gilt das auch für Speicher die geeignet sind den mit den Modulen erzeugten Strom zu speichern.
Sind diese Bedingungen erfüllt, ist auch die Installation mit 0% Umsatzsteuer.
Das heißt auch, dass die Materialien die zur Installation mitbestellt werden dieser 0%Umsatzsteuer unterliegen (Befestigungen, Aufständerungen,Montagezubehör, Modulklemmen usw.).
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass diese Regelung nur für Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen gilt.
Diese Vorgabe muss nicht nachgewiesen werden, da per gesetzlicher Fiktion sie als gegeben angenommen wird, wenn die Leistung der Anlage nicht mehr als 30kWp beträgt.
Details dazu siehe hier:
Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash